DSA & DDG ersetzt TMG und Teile des NetzDG - Kontrollfunktion übernimmt Bundesnetzagentur

DSA & DDG ersetzt TMG und Teile des NetzDG - Kontrollfunktion übernimmt Bundesnetzagentur

 

Die Notwendigkeit nach vertrauenswürdigen, meiner Meinung nach auch authentischen digitalen Inhalten besteht seit beginn des "WordWideWeb" in den Neunzigern. Das Web bietet immer mehr Möglichkeiten Inhalte wie Texte Bilder Videos und Sprache innerhalb von Sekunden dem gesamten Globus zugänglich zu machen.  Warum, weil es mittels Technologie für Jederman einfach ist. vor 20 Jahren hätte man noch HTML beherrschen müssen, um Inhalte zu veröffentlichen. heute reicht ein Handy mit einer App.

Doch genau liegt die Gefahr - durch die vorher eingeschränkten Veröffentlichungsmöglichkeiten die ggf. Verlagen, Unternehmen und Betrieben aufgrund des hohen Investitionsrahmens in Content-Software vorbehalten waren,  ist eine veröffentlichte Information nicht mehr nur auf wenige Marktbegleiter einzuschränken und zu prüfen. Es sind die Potenz der Milliarden von Informationsgebern, Onlineshops, Bilder und Videos. 

Diese Evolution bringt auch die Notwendigkeit nach nachvollziehbarer und durch den Endnutzer aktiv überprüfbarer Authentizität und Vertrauenswürdigkeit mit sich. Er will wissen ob die Information vertrauenswürdig ist oder der Onlineshop wirklich existiert.

Diese Notwendigkeit wurde nun durch den Digital Services Act (DSA) der EU umgesetzt.

Durch das Inkrafttreten des DSA (seit 25. August 2023 für Suchmaschinen und 17. Februar 2024 alle anderen) der europäischen Union, wurde es notwendig den nationalen Rechtsrahmen an die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) auszurichten und entsprechend anzupassen. 

"Das „Digitale-Dienste-Gesetz“ ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland und künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden."(Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2024))

Das Telemediengesetz (TMG) als auch das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll dadurch abgelöst werden. Das DDG wird um notwendige nationale Bereiche, die durch das DSA nicht abgedeckt werden, ergänzt.

Als die überwachende Behörde ist die Bundesnetzagentur festgelegt worden. Der Bund spricht von "Plattformaufsicht". Hier muss man gespannt beobachten, ob diese den Anforderungen und dem Auftrag rechtzeitig und in dem angemessenen Umfang gerecht wird und sich auch mit den korrelierenden Behörden, wie zum Beispiel der Datenschutzbehörde (BfDI) entsprechende Abstimmungskanäle aufbaut. 

 

Quellen:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Pressemitteilung 120/2023 (2023) https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/120-wissing-digitale-dienste-gesetz.html?nn=13326 (02.05.2024) 

(2024) https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/digitale-dienste-gesetz-2250526 (02.05.2024)

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