Emissionshandel allgemein
Der Emissionshandel ist ein Instrument mit dem Treibhausgasemissionen, die durch die Verbrennung von Brennstoffen entstehen, durch eine künstliche Preissteigerung reduziert werden sollen. Dazu müssen entsprechend der ausgestoßenen Emissionsmenge im Verbrennungsprozess, in diesem Fall CO2, Emissionszertifikate gekauft werden.
Dieser Aufpreis wird bei stationären Anlagen, Flugbereich und anderen nach der Verbrennung in Zyklen, also zum Beispiel nach dem Ablauf eines Kalenderjahres fällig und in die Preiskalkulation der Unternehmen mit eingerechnet.
Bei den Bereichen Gebäude und Straßenverkehr wird bereits beim Verkauf (steuerpflichtigen inverkehrbringen) dieser Aufpreis fällig. Dadurch wird bereits der Einkaufspreis der Brennstoffe erhöht, aber es wird dadurch die Meldepflicht und der Zertifikatseinkauf auf wenige Unternehmen (z.B. Händler, Importeure) beschränkt.
Bereits seit 2005 gibt es diesen Markt um die Klimaziele der EU zu erreichen und die Gesamtemissionen aller europäischen Länder zu reduzieren. Gleichzeitig wird über den Verkauf der Zertifikate nicht nur der Verschmutzer in die Pflicht genommen für seinen Anteil an Treibhausgasen zu zahlen, sondern es werden auch Einnahmen generiert, um zum Beispiel die Finanzierung der Energiewende zu ermöglichen.
Der nationale Emissionshandel (nETS)
Die CO2-Bepreisung für Emissionen, die durch Verbrennung von Brennstoffen entstehen,wie es zum Beispiel bei der Erzeugung von Wärme und im Verkehr der Fall ist, ist eine zentrale Klimaschutzmaßnahme in verschiedenen Europäischen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, Niederlande und Österreich. In nationalen Emissionshandelssystemen (nEHS(DE)) werden Emissionszertifikate zur Verfügung gestellt und gehandelt.
Der Europäische Emissionshandel (ETS)
Der EU-Emissionshandel ist ein Instrument, mit dem der Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa über Preissteigerungen mittels Ausgabe kostenpflichtiger Emissionszertifikate reduziert werden soll. Der Begriff "Zertifikate" trifft in der Übersetzung aus dem Englischen nicht den Kern der "EUA" European Emission Allowances. Es geht der EU vordergründig um eine Emissions(ausstoß)erlaubnis.
Der EU-ETS 1
Am EU-ETS 1 müssen Betreiber von großen Energieanlagen und energieintensiven Industrieanlagen sowie Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen teilnehmen. Für die gemeldeten Jahres-Emissionen eines Unternehmens müssen der Menge entsprechnd Emissions-Zertifikate erstanden werden.
Der EU-ETS 2
Ein eigenständiger EU-Emissionshandel ist für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren eingeführt (EU-ETS 2). Er soll nach einer dreijährigen Berichtsphase ab 2024 für die teilnehmenden bzw. regulierten Unternehmen im Jahr 2027 starten. In diesem System sind nicht die die Verbraucher von fossilen Brennstoffen verpflichtet, sondern Brennstoffhändler und Importeure. Der EU ETS 2 ergänzt den Emissionshandel des EU-ETS 1. Die Zertifikate der beiden Systeme sind unabhängig voneinander und können nicht gegeneinander ausgetauscht oder ergänzt werden.
Emissionshandel nur in Europa ?
Der Ursprung liegt bereits im Jahr 1997 bei dem 37 internationale Industrieländer Emissionsreduktionsziele festgelegt haben: dem Kyoto-Protokoll.
Der Emissionshandel ist in Europa bereits in 2005 gestartet und gliedert sich in mehrere Phasen auf. Zuletzt wurde in 2021 in der EU festgelegt, wie sie das Ziel die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, umsetzen will. Auch das Ziel mindestens 55% der netto Emissionen bis 2030 zu reduzieren wurde in diesem Zuge festgelegt.
Neben den EU-Ländern sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz am EU-ETS beteiligt. Großbritannien hat seit dem Ausstieg aus der EU ein nationales Emissionshandelssystem.
Sind nur Brennstoffe einbezogen?
Grundsätzlich ja, aber bereits jetzt gibt es die ersten Regelungen, dass die Verbrennung von Abfällen ab 2028 ebenfalls mit in den ETS aufgenommen werden kann, da es sich hier um einen "Ersatzbrennstoff" handelt.
Warum hat Holz auch Emissionswerte ? Ist es nicht Klimaneutral ?
Der Kern dieses Systems ist es die Klimaneutralität zu erreichen und die Emissionen zu verringern. Dazu muss nicht nur die Emission verringert werden, sondern auch die Energiemenge. Würde nun alternativ Holz als Energieträger dienen aber die ausgestoßene Emission nicht verringert werden ist dies kein Fortschritt. Es wird das Ziel die Energiemenge zu vermindern nicht durch den Austausch eines Brennstoffes erreicht. Es muss der Energieverbrauch insgesamt reduziert werden um die Emissionen zu senken. Durch diese Einstufung wird verhindert, dass Energieträger nur ausgetauscht werden und es wird gleichzeitig die Entwicklung von Niedrigenergiemaßnahmen gefördert. Dazu ist auch ein Vergleich mit der Norm 50001 sinnvoll, in der ausschließlich auf den Energieverbrauch Bezug genommen wird, nicht auf die aufgenommene Primärenenergiemenge.
Dazu muss aber ebenfalls erwähnt werden, dass der Emissionsausstoß von Holz sehr gering eingestuft wird.
Quellenangaben:
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European Commission. (o. D.). What is the EU ETS? Climate Action. Abgerufen am 15. Oktober 2024, von https://climate.ec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets/what-eu-ets_en
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Umweltbundesamt. (2023, 7. Juni). Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert. Abgerufen am 15. Oktober 2024, von https://www.umweltbundesamt.de/themen/der-eu-emissionshandel-wird-umfassend-reformiert
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Umweltbundesamt Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). (o. D.). DEHST - Nationaler Emissionshandel (NEHS). DEHST. Abgerufen am 15. Oktober 2024, von https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nehs_node.html
- European Commission. (o. D.-a). Phasen 1 und 2 (2005–2012). Climate Action. Abgerufen am 15. Oktober 2024, von https://climate.ec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets/development-eu-ets-2005-2020_de